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- Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt.
Nähere Information zur BY-SA Creative Commons - Lizenz sowie der volle Lizenztext unter: creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/at/legalcode
Urheberrecht auf Vorlesungsmitschriften
(Dieser Absatz beruft sich u.a. auf eine Stellungnahme zum Urheberrecht wissenschaftlicher Werke der Specht Rechtsanwälte GmbH, das dem Verein Skriptenforum durch Pia Abel, seinerzeit angestellt bei der Österreichischen Hochschülerschaft als Juristin im Referat für Bildungspolitik, im November 2005 zur Verfügung gestellt wurde.)
Prinzipiell gilt, dass wissenschaftliche Theorien, Gedanken und Lehren dem Urheberrecht nicht zugänglich sind. Werke der Wissenschaft unterliegen somit daher nicht in ihrer Aussage, wohl aber in ihrer konkreten Zusammenstellung dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) (ÖBl 1990, 1, Univ.-Doz. Dr. Walter Dillenz, Wien)
Umgelegt auf Vorlesungen an Universitäten und ähnlichen Lehranstalten bedeutet das, dass die vorgetragenen Inhalte und Ideen (beispielsweise Verfahren, Arbeitsweisen oder mathematische Konzepte) veröffentlicht und weitergegeben werden dürfen, nicht allerdings im genauen Wortlaut oder mit den Grafiken oder wörtlich übernommenen Tabellen des Vortragenden.
Ausdrücklich nicht gestattet ist die Veröffentlichung eines Video- oder Tonbandmitschnittes ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers, einer Abschrift solcher Mitschnitte oder einer Bearbeitung einer derartigen Abschrift, so sie durch die Zuhilfenahme eines Ton- oder Videoband-Mitschnittes erfolgt ist.
Selbstverständlich können im Rahmen eines Zitates auch in der Länge angemessene wortwörtliche Passagen übernommen werden, sofern deutlich erkennbar auf die Quelle des Zitates hingewiesen wird.
Das Urheberrecht auf die Vorlesungsmitschrift liegt, soweit sie den vorgetragenen Inhalt in eigenen Worten wiedergibt und keine wortwörtliche Mitschrift darstellt, sowie nicht unter Zuhilfenahme eines Tonband- oder Video-Mitschnittes erstellt wurde, beim Mitschreiber.
Im Falle einer Verletzung der Rechte Dritter
Dem Verein Skriptenforum als Betreiber dieser Seite ist es ein Anliegen, die Verbreitung und Vermehrung frei zugänglichen Wissens zu fördern, nicht aber, die Rechte Dritter (wie z.B. von Verlagen und Autoren von Lehrbüchern, Lehrveranstaltungs-Vortragenden etc.) zu verletzen.
Der Verein Skriptenforum weist auf allen Seiten, wo Text eingegeben werden kann, darauf hin, keine urheberrechtlich geschützten Materialien zu verwenden. Leider kann nicht garantiert werden, dass alle Benutzer sich an diese Vorgaben halten.
Sollte in einer Lernunterlage bzw. an anderer Stelle dieser Seite Material veröffentlicht worden sein, das die Rechte Dritter verletzt, wird gebeten, dies umgehend über die Funktion Seite melden (unter Angabe einer genauen Beschreibung der Urheberrechtsverletzung) zu beanstanden, oder direkt einem der Administratoren, am besten dem Obmann des Vereins (Benutzer:Bernd), zu melden. In solchen Fällen wird das entsprechende Material umgehend vom Server genommen.
In diesem Fall ist es hilfreich, die genaue Stelle (URL) anzugeben, an der die Urheberrechtsverletzung zu finden ist, und auch die Quelle, (Publikation oder Webseite), von der das Material unberechtigt übernommen wurde.
Rechtliche Fragen am Beispiel der deutschen Wikipedia
Der Verein Skriptenforum orientiert sich mit dieser Seite stark an der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia, die ebenfalls als Wiki organisiert ist. Fragen bezüglich rechtlicher Probleme dürften sich also (natürlich umgelegt auf die österreichische Judikatur) relativ stark überschneiden.
Für detailliertere Fragen hier ein Link auf ein Rechtsgutachten aus dem März 2005, das von zwei deutschen Juristen für den Verein Wikipedia e.V. erstellt wurde und rechtliche Fragen für die deutsche Wikipedia beleuchtet.

